"Zwangsregistrierung" bei Office XP
Microsoft Office XP hat jede Menge Neues zu bieten. Dazu gehört auch die "Zwangsregistrierung", im offiziellen Sprachgebrauch als Microsoft Produktaktivierung (MPA) bezeichnet. Bereits seit Monaten wird dieses Thema heiß diskutiert.
Die Produktaktivierung wird es außer bei Office XP auch für das neue Betriebssystem Windows XP geben. Nach der Installation kann Office XP bis zu 50 Mal ohne Registrierung gestartet werden, danach sind dann einige Funktionen blockiert. So kann man weder neue Dateien anlegen, noch bestehende Dateien speichern.
Bei Windows XP läuft die Frist zur Registrierung nach 30 Tagen ab. Bis dahin wird der Benutzer bei jedem Neustart des PCs mittels eines Dialogfensters auf die fällige Produktaktivierung hingewiesen.
Die Produktaktivierung
Die Produktaktivierung selbst kann per Internet oder über das Telefon erfolgen. Die automatische Registrierung per Internet unterliegt allerdings der Beschränkung, dass diese nur zweimal durchgeführt werden kann. Wer dennoch öfters die Produktaktivierung durchführen muss, muss danach zum Telefonhörer greifen.Die Internet-Registrierung läuft automatisch ab, bei der telefonischen Registrierung muss zunächst der 50-stellige Produktschlüssel übermittelt werden. Nachdem dieser geprüft wurde, erhält der Kunde einen 35-stelligen Bestätigungscode. Dieser muss in den Produktaktivierungs-Assistenten eingegeben werden. Danach kann die Software uneingeschränkt verwendet werden.
Der Produktschlüssel
Um das Produkt eindeutig zu identifizieren wird aus der Software und den Hardwarekomponenten ein 50-stelliger Produktschlüssel berechnet. Welche Daten dafür heran gezogen werden gibt Microsoft natürlich nicht Preis. Das Problem bei dieser Methode: Ändert sich die Hardware oder wird die Festplatte neu formatiert, so wird eine Neuregistrierung fällig.Fazit
Das Ziel von Microsoft liegt klar auf der Hand: Raubkopien sollen eingedämmt werden. Bei den Verlusten, die der Softwareindustrie jährlich durch Raubkopien entstehen, ist das nur allzu verständlich. Doch das vorliegende System der Produktaktivierung unterbindet nur die Weitergabe der Originalsoftware an Dritte. Gegen gecrackte Programmversionen ist auch diese Methode machtlos. Somit geht die Produktaktivierung zu Lasten der Verbraucherfreundlichkeit.
06.06.2001 0